Wettbewerbsbedingungen Tourismuspreis Rheinland-Pfalz 2023

1. Anwendungsbereich

1.1 Die Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH, Löhrstr. 103-105, 56068 Koblenz (nachfolgend RPT) veranstaltet auf ihrer Webseite unter www.tourismuspreis-rheinland-pfalz.de einen zeitlich beschränkten Wettbewerb zur Vergabe des Tourismuspreis Rheinland-Pfalz (nachfolgend "Wettbewerb“). 

1.2 Die von RPT ausgeschütteten Preise werden vom Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz und dem ADAC Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt. Medienpartner ist RPR1.

1.3 Die Teilnahme am Wettbewerb richtet sich ausschließlich nach diesen Wettbewerbsbedingungen. Andere Wettbewerbs- oder Teilnahmebedingungen von RPT finden ausdrücklich keine Anwendung.

 

2. Teilnahme

2.1 Der vom Veranstalter durchgeführte Wettbewerb ist zeitlich beschränkt und findet im Zeitraum vom 15.03.2023, 8:00 Uhr bis 15.05.2023, 18:00 Uhr statt. 

2.2 Teilnehmen können Unternehmen, Organisationen, Privatpersonen und Einrichtungen aus der Tourismusbranche, die mit ihren Unternehmenskonzepten dazu beitragen, dass sich der Tourismus in Rheinland-Pfalz kreativ und wirtschaftlich dynamisch entwickelt. Die Teilnehmer müssen ihre Betriebsstätte und ihren Wirkungskreis in Rheinland-Pfalz haben und möglichst auch ihren Unternehmenssitz. 

2.3 Die Teilnahme am Tourismuspreis Rheinland-Pfalz ist kostenlos. Anfallende Kosten im Rahmen der Bewerbung sind vom Teilnehmer zu tragen. 

2.5 Die Teilnahme ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass die Teilnehmer in die Anfertigung von Video-, Ton- und Bildaufnahmen und deren späterer uneingeschränkter Verwertung durch RPT und deren Kooperations- sowie Medienpartnern einwilligen. Eine entsprechende Einwilligungserklärung ist im Falle der Nominierung zu unterschreiben.

2.6 Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und Verantwortung.

2.7 Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der von ihm im Rahmen des Wettbewerbs angegebenen Daten verantwortlich. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen.

2.8 Jeder Teilnehmer darf nur einmal im Aktionszeitraum mit einem Wettbwerbsbeitrag teilnehmen. Mehrfachteilnahmen – insbesondere unter der Nutzung verschiedener E-Mail-Adressen – sind ausgeschlossen.

2.9 Die Projekte, Ideen und Konzepte der eingereichten Wettbewerbsbeiträge dürfen nicht älter als zwei Jahre nach Markteinführung sein. 

 

3. Bewerbung

3.1 Die Bewerbungsphase beginnt am 15.03.2023 um 8:00 Uhr. Bewerbungen können ausschließlich über die zur Verfügung gestellte Plattform mit Bewerbungsformular unter https://tourismuspreis-rheinland-pfalz.de eingereicht werden.

Bewerbungsschluss ist der 15.05.2023 um 18:00 Uhr (Eingang der Bewerbung beim Veranstalter). Darin sind die vollständigen Bewerbungsunterlagen hochzuladen. Später eingereichte Bewerbungen oder nachträglich per E-Mail eingereichte Dateien werden nicht berücksichtigt.

Die Teilnahme am Wettbewerb im Aktionszeitraum setzt eine kostenlose Online-Anmeldung unter Angabe der Firma, des Vornamens, des Namens und der E-Mail-Adresse voraus. Mit dem Eingang der vollständigen Bewerbung entsteht eine rechtsgültige Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb. Mit einer Bewerbung besteht kein Anrecht auf eine mündliche oder schriftliche Bewertung der Einreichung durch die Jury oder die RPT.

3.2 Die Bewerbung ist möglich für die Kategorien „Gastgeber des Jahres“ für Bewerbungen aus dem Gastgewerbe und „Projekt des Jahres“ für Bewerbungen von touristischen Organisationen, Einrichtungen, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen (kein Gastgewerbe).
Aus den Bewerbungen wird die Jury in Fragen kommende Bewerbungen für die Kategorie „Innovation des Jahres“ für herausragend innovative Tourismusideen nominieren.

3.3 Durch Ausfüllen der Pflichtfelder im Bereich „Bewerbung“, Anhaken der Wettbewerbserklärung und Klicken des Buttons „Jetzt bewerben“ im Rahmen des Anmeldevorgangs meldet sich der Teilnehmer für den Wettbewerb an.

3.4 RPT speichert die Anmeldung des Teilnehmers. Der Bewerber erhält eine Bestätigung über den Eingang seiner Anmeldung. Nach Beendigung des Wettbewerbs, der mit Auszeichnung der Gewinner im Spätherbst 2023 erfolgt, werden die Daten des Teilnehmers gelöscht.

3.5 Die Bewerber werden gebeten, Angaben über ihren Wettbewerbsbeitrag zu geben. Auf dieser Basis entscheidet die Jury über die Nominierung. Der Inhalt der Bewerbung richtet sich nach den Vorgaben der Bewerberplattform.

3.6 Die Bewerbung bereits eingereichter Beiträge kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 15.05.2023 um 18:00 Uhr zurückgezogen werden.

3.7 RPT behält sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht RPT insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. 

3.8 Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann RPT von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen. 

3.9 Für den Fall, dass sich weniger als 10 qualifizierte Bewerber melden, behält sich RPT vor, den Wettbewerb abzusagen.

 

4. Auswahl der Bewerber

4.1 Der Veranstalter führt ein Wettbewerbsverfahren durch und benachrichtigt die Teilnehmer, die als mögliche Preisträger nominiert werden. 

4.2 Die Teilnehmer werden vom Veranstalter anhand der Bewerbungsunterlagen durch eine Jury ausgewählt. Unter allen Einreichungen nominiert die Jury je Kategorie bis zu drei Bewerber (sogenannte Nominierte) aus, die eingeladen werden, ihr Konzept im Rahmen eines Kurzvortrags im Sommer 2023 der Jury zu präsentieren. Eine Bereisung der Antragssteller wird bei Bedarf stattfinden. Die Auswahl und Bewertungen der Jury sind nicht Bestandteil des Wettbewerbs und werden den Bewerberinnen und Bewerbern nicht ausgehändigt.

4.3 Bei der Bewertung wird durch die Jury geprüft, ob die Bewerbung den nachfolgenden Kriterien entspricht. Jeder Wettbewerbsbeitrag wird von der Jury anhand von vier Kriterien bewertet. Beim „Gastgeber des Jahres“ und dem „Tourismusprojekt des Jahres“ stehen Zielgruppenorientierung / Tourismusstrategie und Wirtschaftlichkeit im Vordergrund (40 % bzw. 30 %). Innovation und Nachhaltigkeit werden mit 20 % bzw. 10 % bewertet. Beim Preis „Innovation des Jahres“ steht das Kriterium Innovation mit 70 % an oberster Stelle, die übrigen drei Kriterien gehen mit jeweils 10 % in die Bewertung ein. Die Kandidaten für den Preis „Innovation des Jahres“ werden durch die Jury gewählt. Genaueres zu diesen Kriterien finden Sie hier. 

4.4 Das Urteil der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar.

5. Preise

5.1. Der „Tourismuspreis Rheinland-Pfalz 2023“ ist mit je 5.000 € (brutto) für den „Gastgeber des Jahres“ und das „Projekt des Jahres“ dotiert und wird von der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH vergeben. In Kooperation mit dem ADAC wird der Preis „Innovation des Jahres“ vergeben. Er wird vom ADAC gestiftet und umfasst zwei E-Bikes.

5.2 Die Verleihung dieser drei Preise erfolgt voraussichtlich im November 2023.

5.3 Alle Beiträge und Nominierten werden auf der Webseite unter https://tourismuspreis-rheinland-pfalz.de gelistet.

5.4 Alle ersten Preisträger dürfen mit dem Logo der Preiskategorie werben, in den Varianten Gastgeber des Jahres, Projekt des Jahres, Innovation des Jahres. Für die Nominierten gibt es eine jeweils eine Variante mit dem Zusatz „nominiert“. Die Preisträger werden im Tourismusnetzwerk Rheinland-Pfalz präsentiert und über Social-Media-Kanäle kommuniziert. Die Veröffentlichung erfolgt auch auf weiteren Kanälen der Kooperations- und Medienpartner.

5.5 Die Preisträger und Nominierten werden von RPT per E-Mail benachrichtigt und zur Mitteilung ihrer Anschrift zum Zwecke des Wettbewerbverlaufs und der Preisverleihung aufgefordert. Tritt ein Preisträger oder Nominierter zurück, verfällt die Bewerbung und der Anspruch auf den Preis für das laufende Bewerbungsjahr.

5.6 Eine Barauszahlung der Gewinne oder ein etwaiger Gewinnersatz sind nicht möglich. 

5.7 Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann grundsätzlich nicht abgetreten werden.

 

6. Nennung der Bewerber 

6.1 Alle Daten werden einer interdisziplinären Jury ausgehändigt, die über die Bewerbungen beraten und entscheiden muss. Die Jury wählt zunächst maximal drei Wettbewerbsbeiträge pro Kategorie „Gastgeber des Jahres“ und „Projekt des Jahres“ sowie für den Sonderpreis “Innovation des Jahres“, die ihren Wettbewerbsbeitrag auf einer Jurysitzung persönlich präsentieren müssen. In einer anonymen Wahl bestimmt die Jury danach die Preisträger.

6.2 Diese Nominierten werden auf der Webseite www.tourismuspreis-rheinland-pfalz.de, der Presseseiten, dem Tourenplaner Rheinland-Pfalz und dem Tourismusnetzwerk Rheinland-Pfalz sowie den dazu gehörenden Social-Media-Kanälen (Twitter, Instagram, Facebook, Youtube, Pinterest, LinkedIn, Rheinland-Pfalz erleben App) für journalistische Zwecke mit folgenden Angaben veröffentlicht. 

  • Name und Firma des Bewerbers
  • Titel Wettbewerbsbeitrag 
  • Ggf. Linz zur Webseite
  • Ggf. Foto
  • Ggf. Video

Diese Informationen werden auch den Kooperations- und Medienpartnern der RPT zur Verfügung gestellt und ggf. auf deren Webseiten und Social-Media-Kanäle veröffentlicht.

 

7. Ausschluss

7.1 Bei einem Verstoß gegen diese Wettbewerbsbedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer vom Wettbewerb Rheinland-Pfalz auszuschließen. Ausgeschlossen ist auch, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht oder sich mehrfach bewirbt. 

7.2 Ausgeschlossen werden auch Bewerber, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. 

7.3 Mitarbeiter der Veranstalter sowie deren Angehörige sind ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen. 

7.4 Ein Anspruch auf Teilnahme am Wettbewerb besteht nicht. 

8. Urheberrecht 

8.1 Die Teilnehmer räumen RPT ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes und sich auf alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten erstreckendes Nutzungsrecht an dem eingereichten Beitrag und der damit verbundenen Idee ein. RPT ist insbesondere befugt, die Beiträge für Werbezwecke für den Wettbewerb zu verwenden und anderen zur Verfügung zu stellen und Nutzungsrechte hieran einzuräumen.

8.2 Der Teilnehmer stellt sicher, dass eventuelle Rechte nach §§ 12, 13 und 25 UrhG nicht geltend gemacht werden.

8.3 Die Einräumung der Nutzungsrechte an RPT erfolgt unentgeltlich.

9. Haftung 

9.1 Die Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den typisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. 

9.2 Dies gilt nicht, 

a) für die Verletzung von wesentlichen Pflichten, d.h. Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf, 

b) für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit, 

c) für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Veranstalters, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter bedient, bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

d) für Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 

9.3 Der Veranstalter haftet nicht für die Handlungen der Teilnehmer, insbesondere nicht für Verletzungen, die während des Wettbewerbs und den verbundenen Aktivitäten auftreten. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt dem Veranstalter stets unbenommen.

9.4 Der Veranstalter haftet nicht für Diebstähle, bzw. abhanden gekommene und/oder unentgeltlich verwahrte Gegenstände. Eine Haftung für Abhandenkommen und unberechtigte Verwendung der eingereichten Unterlagen kann nicht übernommen werden. 

9.5 Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt, oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Teilnehmer. 

10. Datenschutz 

10.1 Die Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH verarbeitet die personenbezogenen Daten der Bewerber und Teilnehmer zur Bewerbung und zur Durchführung des Wettbewerbs in Übereinstimmung mit den bundes- und europarechtlichen Datenschutzbestimmungen. 

10.2 Weitere Informationen zum Datenschutz können Sie der Datenschutzerklärung der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH unter https://tourismuspreis-rheinland-pfalz.de/datenschutz entnehmen. 

11. Sonstiges 

11.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

11.2 Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. 

11.3 Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

11.4 Rückfragen sind per E-Mail möglich unter info@tourismuspreis-rheinland-pfalz.de.

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